IB.SH und Bundesförderung
Die IB.SH informiert und begleitet unter anderem KfW-Förderangebote zur energetischen Sanierung von Wohneigentum und Mietimmobilien.
In Schleswig-Holstein sollten Sanierungsvorhaben sowohl auf Bundesprogramme als auch auf Angebote der IB.SH geprüft werden. Programme können sich kurzfristig ändern oder ausgeschöpft sein.
Die IB.SH informiert und begleitet unter anderem KfW-Förderangebote zur energetischen Sanierung von Wohneigentum und Mietimmobilien.
Regionale Zuschussprogramme können zeitweise geschlossen werden. Der Modernisierungszuschuss für private Selbstnutzer und Vermieter war im Juni 2026 beispielsweise für neue Anträge nicht mehr verfügbar, weil die Mittel ausgeschöpft waren.
Vor Beauftragung sollten Fördergegenstand, Antragstellergruppe, Standort, technische Anforderungen und Zeitpunkt der Antragstellung geprüft werden.
Je nach Zeitpunkt und Programm ja, allerdings können Mittel begrenzt oder ausgeschöpft sein. Deshalb ist eine aktuelle Prüfung erforderlich.
Für energetische Sanierungen kommen insbesondere Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Betracht. Die konkrete Förderfähigkeit hängt vom Vorhaben ab.
Nutze die öffentlichen Informationen als Einstieg und wechsle für die konkrete Auswertung direkt in das passende BauPlausibel-Modul.